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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der JA Vertriebs-GmbH, Stand 2025

Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsbeziehung sind nicht Liefer- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Liefergeschäfte mit unseren Kunden in unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen, die im Übrigen gelten sollen, zu regeln.

I. Geltungsbereich

1. Allen unseren Angeboten, Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen liegen nachstehende Bedingungen zugrunde, soweit nicht bereits im Angebot oder sonst im Einzelfall abweichende schriftliche Vereinbarungen festgelegt werden. Sie gelten für den Geschäftsverkehr mit Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer).

2. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern. Abweichungen von unseren Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. Die Bedingungen gelten auch für zukünftige Lieferungen und Leistungen mit unseren Kunden im Rahmen einer ständigen Geschäftsverbindung, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedarf.

4. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht befugt, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuweichen.

II. Angebot und Abschluss

Ein Vertrag mit unserem Kunden kommt erst dann zustande, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung annehmen. Mündliche, insbesondere telefonische, elektronische und fernschriftliche Bestellungen, Ergänzungen, Änderungen und sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung oder unserer Annahme durch Ausführung der Lieferung oder Leistung.

III. Preise und Mindestbestellwert

1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste in EURO zzgl. USt ab unserem Lager ausschließlich Verpackung und Transport und ohne Kosten für Aufstellung. Aus Preisnachlässen bei früheren Warenbestellungen kann der Besteller keine Rechte herleiten.

2. Tag der Rechnungsstellung ist der Versandtag, unbestätigte Valutavorgaben bei Auftragserteilung können wir nicht akzeptieren.

3. Der Mindestbestellwert beträgt EUR 100,- netto. Bei einem Warenbestellwert über EUR 350,- netto werden die Versandkosten bei Versendung innerhalb Deutschlands und nach Österreich von uns übernommen.

IV. Teillieferungen

1. Wir sind zur Teillieferung berechtigt, sofern uns der Kunde nicht bei Vertragsschluss ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er an Teillieferungen kein Interesse hat.

2. Jede Teillieferung wird von uns gesondert berechnet und ist vom Kunden entsprechend unseren Bedingungen zu bezahlen.

V. Lieferzeit und Leistungsort

1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die von uns genannten Lieferzeiten nur annähernd. Sie werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum des Auftragseingangs im Verlag, jedoch nicht bevor alle vom Kunden zu beschaffenden Leistungsvoraussetzungen vorliegen, insbesondere nicht vor Eingang von Zahlungen, welche vereinbarungsgemäß vor Auslieferung fällig sind. Sind diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Lieferzeit mindestens entsprechend der eingetretenen Verzögerungen verlängert.

2. Die Lieferfrist verlängert sich – auch während eines Lieferverzuges – angemessen bei nicht von uns zu vertretenden Störungen des Geschäftsbetriebs, insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen wie Streik und Aussperrung, ebenso in Fällen höherer Gewalt, bei Betriebsstörungen, gleichgültig auf welchen Ursachen diese beruhen, behördlichen Eingriffen, Energie- und Rohstoffmangel, ferner bei von uns nicht zu vertretenden Verzögerungen in der Anlieferung von Energie-, Roh- sowie sonstigen Herstellungsstoffen und Halbfabrikaten, unabhängig davon, ob diese Umstände im eigenen Werk oder bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.

3. Überschreiten wir die Lieferfrist aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so geraten wir in Lieferverzug, wenn uns der Kunde nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich mit einer Frist von mindestens drei Wochen zur Lieferung auffordert und wir diese Frist verstreichen lassen.

4. Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung, welche mindestens vier Wochen betragen muss, so ist er nach fruchtlosem Fristablauf, wenn dies von uns zu vertreten ist, berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Die Fristsetzung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich.

5. Falls Störungen der in Ziff. 2 beschriebenen Art nicht nur von vorübergehender Natur sind, sondern unsere Leistung auf Dauer unmöglich machen, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.

VI. Rücktrittsvorbehalt

Für den Fall, dass sich nach Abschluss des Vertrages die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtern und dadurch unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die uns obliegende Leistung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit geleistet wird.

VII. Abnahme und Gefahrtragung

1. Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigungen den Preis bezahlen zu müssen, geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat und zwar auch dann, wenn wir ausnahmsweise noch weitere Leistungen, z. B. Versendungskosten, Anfuhr übernommen haben. Entsprechendes gilt bei Teillieferungen.

2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

VIII. Zahlungsbedingungen

1. Zahlungen sind, bei Teillieferungen in Höhe der erbrachten Leistung, innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Der Kunde kommt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften nach Ablauf dieser 30 Tage ohne weitere Mahnung in Verzug.

2. Bei vollständigem Rechnungsausgleich innerhalb von 10 Tagen ab dem Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Erfolgt die Zahlung durch Bankeinzug, so gewähren wir 3% Skonto.

3. Skontoabzug ist unzulässig, soweit berechtigte Forderungen aufgrund älterer fälliger Rechnungen noch nicht beglichen sind. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

4. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

5. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.

6. Dem Kunden ist die Aufrechnung und Zurückbehaltung nur mit solchen Gegenforderungen gestattet, welche von uns nicht bestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder seine Zahlungen einstellt oder mit unstreitigen Forderungen trotz Mahnung mehr als 14 Tage in Rückstand gerät oder, wenn gegen ihn erfolglos vollstreckt wird, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

IX. Eigentumsvorbehalt

1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen unser Eigentum.

2. Der Kunde darf die in unserem Eigentum stehenden Waren ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Der Kunde ist verpflichtet, uns von einer Pfändung der Ware durch Dritte und von jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und in diesem Fall den Dritten bzw. Vollstreckungsbeamten unverzüglich auf unsere Rechte hinzuweisen.

3. Der Kunde ist, sofern er sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug befindet, berechtigt, die von uns gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.

4. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde wird bis auf Widerruf ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderung im ordentlichen Geschäftsgang einzuziehen; anderweitige Verfügungen über diese Forderung, insbesondere Abtretungen oder Verpfändungen sind ihm nicht gestattet. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

5. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Rückstand gekommen ist –, können wir vom Kunden verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.

6. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

7. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind der Kunde und wir uns bereits jetzt einig, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an. Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde für uns verwahren.

8. Ferner sind wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die gelieferten Waren zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt im Geschäftsverkehr mit Unternehmen kein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich erklären. Für die Zurücknahme berechnen wir eine Aufwandpauschale von 15% des Netto- Lieferwertes, mindestens aber EUR 50,- zzgl. USt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwandes, uns der Nachweis eines höheren Aufwandes vorbehalten.

9. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugeben Sicherheiten obliegt uns.

X. Austausch und Storno mangelfreier Ware

1. Der Austausch mangelfreier Post- und Doppelkarten ist beschränkt auf maximal 30 % der letzten Lieferung und kann nur dann erfolgen, wenn wir dem Austausch ausdrücklich zugestimmt haben. Andere Produkte werden nicht ausgetauscht.

2. Beschädigte oder vom Kunden veränderte Ware ist vom Austausch ausgeschlossen. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.

3. Die aufgrund einer Warenrücknahme erteilte Gutschrift wird bei offenem Saldo des Kundenkontos des Kunden auf die jeweils älteste Forderung verrechnet. Weist das Kundenkonto des Bestellers keinen Negativsaldo auf, wird der Wert der Gutschrift auf die nächste fällig werdende Rechnung verrechnet. Eine Auszahlung der Gutschrift ist nicht möglich.

4. Für einen stornierten Auftrag berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Rechnungsbetrages, mindestens aber EUR 50,- zzgl. USt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, uns der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

XI. Gewährleistung

1. Die Rechte des Kunden bei Mängeln richten sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.

2. Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe, versteckte Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich zu rügen und zu spezifizieren. Für Kaufleute gelten zudem die gesetzlichen Bestimmungen des § 377 HGB und die sich hieraus ergebenden Untersuchungs- und Rügepflichten. Diese Fristen sind Ausschlussfristen.

3. Bei begründeten, ordnungsgemäß und rechtzeitig gerügten Sachmängeln, deren Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache gegen Rückgewähr des mangelhaften Liefergegenstandes.

4. Wir behalten uns vor, nicht lieferbare Artikel durch andere zu ersetzen. Ersatzlieferungen sind nicht Bestandteil von Mängelrügen, die wir anerkennen.

5. Wenn wir die Nacherfüllung verweigern, diese fehlschlägt oder dem Kunden nicht zumutbar ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

6. Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gelten die Bestimmungen unter nachfolgender Ziff. XII.

XII. Haftung für Schäden

1. Unsere Haftung wegen Lieferverzugs ist – ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf einen Betrag von 10% des jeweiligen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt.

2. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Im letztgenannten Fall ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels beginnend mit Gefahrübergang.

4. Soweit eine Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

XIII. Urheberrechte

1. Der Kunde erwirbt auch nach vollständiger Bezahlung keine Rechte an irgendwelchen Texten, Fotos oder Erfindungen (gleich welcher Art), da die Idee unser geistiges Eigentum ist und durch die Vergütung des entstandenen Aufwandes nicht abgedeckt wird.

2. Kommerzielle Weiterverwendung und Vervielfältigung der Texte und Fotos sind dem Kunden nicht gestattet.

XIV. Postkartenständer und Displays

1. Postkartenständer und Displays werden von uns an den Kunden ausgeliehen und bleiben unser Eigentum. Die Ständer und Displays dürfen nur mit Produkten der JA Vertriebs-GmbH bestückt werden.

2. Nach entsprechender Aufforderung durch uns ist innerhalb von vier Wochen die Abholung dieser Gegenstände beim Kunden zu ermöglichen. Der Postkartenständer bzw. das Display ist hierfür nach unseren Vorgaben ordnungsgemäß zu verpacken. Die Verpackungskosten trägt der Kunde.

3. Wird eine Abholung der Postkartenständer oder Displays verweigert, sind wir berechtigt, vom Kunden die Bezahlung der Verkaufswerte dieser Gegenstände, mindestens aber EUR 100,- zzgl. USt für jeden Ständer beziehungsweise jedes Display zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, uns der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

XV. Weiterverkauf an Wiederverkäufer

Der Vertrieb und die Weitergabe unserer Produkte an Wiederverkäufer ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung ist untersagt.

XVI. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich – auch bei Exportgeschäften – deutsches Recht. Die Anwendbarkeit ausländischen Rechts ist ausgeschlossen. Ferner ist ausgeschlossen die Anwendbarkeit des einheitlichen UN- Kaufrechts.

2. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist bei Rechtsgeschäften mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Trägern öffentlich-rechtlicher Sondervermögen unser Firmensitz in Reutlingen. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Kunden, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem Gericht seines Geschäftssitzes zu verklagen.

XVII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Schriftformerfordernis als solches.

2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zwecken so weit als möglich verwirklicht. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.

3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten bis zur völligen Abwicklung der Geschäftsbeziehung.

4. Wir weisen darauf hin, dass wir die Daten des Kunden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses nach den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz speichern.